
Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI sichern sich Frequenzen im Hamburger UKW-Spektrum
Am 06.11.2019 hat der Medienrat von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) über die Frequenzzuweisungen in Hamburg entschieden. Erstmals seit 1991 hatte die MA HSH im Februar 2019 einen Großteil der UKW-Frequenzen in Hamburg neu ausgeschrieben, da die bestehenden Zuweisungen nicht weiter verlängert werden konnten.
Vorab: Radio Hamburg und HAMBURG ZWEI (und somit auch wir von more Marketing) haben grundsätzlich Grund zur Freude!
Die Entscheidungen der MA HSH im Einzelnen:
Versorgungsgebiet 1: Stadtgebiet Hamburg (Frequenz 97,1 MHz)
Durchgesetzt hat sich das Programm von „FluxFM“, das nun in Hamburg vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2030 UKW-Übertragungskapazitäten erhielt. „FluxFM“ wurde der Vorzug gegeben gegenüber dem aktuellen Anbieter „ENERGY Hamburg“ der Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH.
ENERGY – HIT MUSIC ONLY wird nur noch bis zum 31.07.2020 auf der UKW Frequenz 97,1 MHz zu empfangen sein. Dann versorgt das FluxFM Programm Hamburg u.a. mit den Musikrichtungen Indie, Alternative, Punk und Elektro.
Versorgungsgebiet 2: Hamburg und umgebende Landkreise in Schleswig-Holstein und Niedersachsen (Frequenz 103,6 MHz)
Ausgewählt wurde der Marktführer „Radio Hamburg“, dem vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2031 erneut UKW-Übertragungskapazitäten zugewiesen wurden.
Eine Änderung stand schon mit Beginn der Ausschreibung fest: Die beiden „City-Frequenzen“ – die 104,0 MHz (aktuell Radio Hamburg) und 91,7 MHz (aktuell 971 XFM) -werden in das „Versorgungsgebiet 4“ zusammengelegt, so dass Radio Hamburg auf dieser Frequenz ab dem 01.04.2022 nicht mehr zu hören ist.
Versorgungsgebiet 3: Hamburg und umgebende Landkreise in Schleswig-Holstein und Niedersachsen (Frequenz 106,8 MHz)
„ROCK ANTENNE Hamburg“ erhielt die Frequenz vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2032.
Versorgungsgebiet 4: Hamburg Innenstadt (Frequenz 91,7 MHz und 104,0 MHz)
Das Programm „ByteFM“ kommt vom 1. April 2022 neu nach Hamburg und hat eine Lizenz bis zum 31. März 2032 für eine UKW-Übertragungskapazität erhalten.
Abgelehnt wurden die Zuweisungsanträge der Mitbewerber:
- ROCK ANTENNE Hamburg GmbH & Co KG für das Programm „917XFM“,
- RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co. KG für das Programm „egoFM“,
- FM GmbH i. G. für das Programm „HAMBURG.FM“,
- Radio Hamburg GmbH & Co. KG für das Programm „HAMSTURAD“ sowie
- Radio TEDDY GmbH & Co. KG für das Programm „Radio TEDDY“.
Leider konnte sich Radio Hamburg mit dem neuen Konzept für das Studentenradio „HAMSTURAD“ nicht durchsetzen.
ByteFM, ein werbefreies, moderiertes Musikradio, das über digitale Kanäle bereits aus Hamburg und Berlin sendet, wird in 2 Jahren auf der Frequenz von 917XFM zu hören sein.
Versorgungsgebiet 5: Stadtgebiet Hamburg – landesweit (Frequenz 95,0 MHz)
Entschieden wurde zugunsten der Radio 95.0 GmbH & Co. KG, die auf der UKW 95.0 das Programm „HAMBURG ZWEI“ nun auch weiter vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2032 ausstrahlen darf.
Damit setzte sich die Radio 95.0 GmbH & Co. KG mit dem Programm „HAMBURG ZWEI“ gegen das Programm „Metropol FM“ der Metropol FM GmbH & Co. KG und gegen das Programm „Radio Paradiso“ der Radio Paradiso Nord GmbH i. G. durch.
Alle Zuweisungen von UKW-Übertragungskapazitäten erfolgten vorbehaltlich der telekommunikationsrechtlichen Frequenzzuteilungen durch die Bundesnetzagentur.
Was waren die Kriterien der Auswahlentscheidung?
In den Versorgungsgebieten, in denen sich mehrere Veranstalterinnen um die UKW-Übertragungskapazitäten beworben hatten, musste der Medienrat der MA HSH eine Auswahlentscheidung nach § 26 Abs. 6 Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein (MStV HSH) treffen. Dabei hat er demjenigen Antragsteller die Kapazitäten zugewiesen, der am ehesten erwarten ließ, dass sein Angebot die Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt fördert, das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse sowie das kulturelle Leben in Hamburg darstellt und auch bedeutsame politische, weltanschauliche und gesellschaftliche Gruppen zu Wort kommen lässt.
Lothar Hay, Vorsitzenden des Medienrats der MA HSH, sagte in seinem Statement: „Der Medienrat hat in einem konzentrierten Verfahren einen gründlichen und fairen Entscheidungsprozess durchgeführt. Die Vielzahl der Bewerber und ihrer spannenden Programmvorhaben haben die große Vielfalt der deutschen und Hamburger Hörfunkszene gezeigt und es dem Medienrat nicht leichtgemacht. Leider konnten wir nicht alle Bewerber berücksichtigen. Jetzt haben wir mit sehr großer Mehrheit Entscheidungen getroffen, die ein vielfältiges Programmangebot für die Hamburger Hörerinnen und Hörer erwarten lassen.“
Sie können also weiterhin in 2020 und darüber hinaus Ihre Werbeaktivitäten auf Radio Hamburg, HAMBURG ZWEI, bzw. der Hamburg Kombi planen – ob on air, Online Audio, Digital oder off air.
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