Auftragsabwicklung
Auftragsannahme
Werbefunkaufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 3 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Spotlänge
Mindestspotlänge: 10 Sekunden. Bei Tandem- oder Tridemspots: Der Reminderspot muss mindestens 5 Sekunden lang sein. Ein Single-Spot hat eine Höchstlänge von 45 Sekunden.
Sendeunterlagen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tonträger und Texte. Es werden benötigt: MP3-File oder WAV-File per E-Mail (44 kHz) an dispo@more-marketing.de, Einschaltplan, Angaben über Spotlängen, den Kunden und das Produkt sowie die GEMA-Angaben (Titel, Komponist, Produzent, Musikdauer). Die Motivbezeichnungen der Tonträger und der Einschaltpläne müssen übereinstimmen. Von den Texten muss ein Manuskript mitgeliefert werden. Werden keine GEMA- Angaben gemacht, geht MORE davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflichtige Musik enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen oder textlichen Zustimmung von MORE. Sendeunterlagen werden erbeten an: MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Disposition, Spitalerstraße 10 / Semperhaus A, 20095 Hamburg.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der effektiv ausgestrahlten Sendesekunden. Die Einschaltpreise hierfür werden zeitanteilig berechnet. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen
Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbeleg wird per E-Mail verschickt. Die Zahlung dieser Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Rechnung oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Verlangt der Auftraggeber nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung, so obliegt ihm der Beweis, dass und inwiefern die Rechnung unrichtig ist.
Agenturprovisionen
Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Nettorechnungsbeträge, wenn die Werbeagenturen oder Werbungsmittler auch Rechnungsempfänger sind. MORE ist berechtigt, die Gewährung der Agenturvergütung von der Vorlage eines schriftlichen Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig zu machen.