Darf Werbung für E-Zigaretten geschaltet werden?, © Cedric Reiners
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Darf Werbung für E-Zigaretten geschaltet werden?

04.01.2022 performance Liebe

Lange Zeit war es möglich, Werbung für E-Zigaretten zu schalten. Influencer durften zum Beispiel in den sozialen Netzwerken für die Dampfer werben. Die Tabakindustrie wehrte sich lange gegen ein Verbot. Sie argumentierten, dass sich die Werbung für E-Zigaretten ausschließlich an erwachsene Zigarettenraucher richten würde, mit dem Ziel, sie über die weniger schädliche Alternative zu informieren. Was sind E-Zigaretten? Sind sie wirklich weniger schädlich als die klassische Zigarette? Und was gilt für die Werbung von E-Zigaretten?

Was sind E-Zigaretten?

In der E-Zigarette verdampft eine Flüssigkeit, ein Liquid, zu einem weißen Dampf. Liquids gibt es mit oder ohne Nikotin – meist zu einem günstigen Preis. Hier kannst Du eine große Auswahl an Liquids entdecken. Nikotinhaltige Liquids dürfen nur noch in höchstens 10ml Verpackungen angeboten werden, für die Base Liquids gilt das aber nicht. Im Liquid Store von Liquidexpress24 ist es möglich, Base Liquids selbst zu mischen. Die Base Liquids bestehen dabei aus Wasser, vegetarischem Glycerin und einem Gemisch von Propylenglykol. Ergänzen kannst Du die Base Liquids durch sogenannte Nikotin-Shots, um auf Deine gewünschte Nikotinstärke zu kommen. Beliebt sind auch die aromatisierten Liquids. Die Liquids von Liquidexpress24 sind zertifiziert und als Lebensmittelaromen zugelassen. Du kannst zwischen vielen Aromen wählen – von Ananas bis Zimt – und diese in die Base Liquids mischen. Das Mischungsverhältnis hängt von Ihrem Geschmack ab.

Sind E-Zigaretten harmloser als „normale“ Zigaretten?

Rauchen ist schädlich. Tatsächlich kann Rauchen Arteriosklerose begünstigen – im schlimmsten Fall drohen Schlaganfall, Amputationen oder Herzinfarkt. Verantwortlich für dieses Risiko ist die Tabakverbrennung. Nicht das Nikotin. Dieses macht „nur“ abhängig. Auch E-Zigaretten können süchtig machen. Aber wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass E-Zigaretten etwa 90-95 Prozent weniger Schadstoffe enthalten. Dennoch enthalten die Liquids Inhaltsstoffe, die Entzündungen in den Atemwegen auslösen könnten. Da die Liquids relativ neu sind, ist ihre Gefährlichkeit bisher noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht worden. E-Zigaretten können keineswegs als harmlos bezeichnet werden, aber harmloser als Zigaretten sind sie auf jeden Fall. Raucher von herkömmlichen Zigaretten könnten die E-Zigarette nutzen – mit dem Ziel, das Rauchen komplett aufzugeben.

E-Zigaretten in der Werbung

Am 2. Juli 2020 wurde ein zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 18. September dem Gesetz zu. Mit diesem Gesetz fallen alle – auch die nikotinfreien – Flüssigkeiten für die Verwendung von E-Zigaretten in den Anwendungsbereich des Tabakerzeugnisgesetzes. Die Priorität des Gesetzes liegt in einem umfassenden Werbeverbot auch für Tabakerzeugnisse ohne Nikotin. Für die Außenwerbung gelten Übergangsfristen, so ist für E-Zigaretten und Liquids noch eine Außenwerbung – zum Beispiel Litfaßsäulen oder Plakaten -bis zum 01.01.2024 möglich. Online-Werbung ist seit dem 01.01.2021 nicht mehr gestattet. Somit darf auch keine Influencer-Werbung mehr erfolgen. Influencer durften bis Anfang 2021 in den sozialen Netzwerken Werbung für E-Zigaretten machen – meist mit verkaufsfördernden Links.

Fazit: Die E-Zigarette fiel lange Zeit nicht unter das Tabakerzeugnisgesetz. Somit war es gestattet, überall Werbung – auch in den sozialen Netzwerken – zu verbreiten. 2020 änderte sich das. Seitdem ist die E-Zigarette der klassischen Zigarette gleichgestellt. E-Zigaretten funktionieren mit Liquids, die verdampfen. Liquids mit Nikotin können genauso süchtig machen wie Zigaretten, sie enthalten aber weniger Schadstoffe und sind daher eine gute Alternative für Raucher auf weniger schädliche Produkte umzusteigen – am besten mit dem Ziel, ganz aufzuhören.

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